JL&P® Jäger Lubrich & Partner®
  • Steuerberater Offenbach
  • Aktuelles
    • Neues aus der Kanzlei
    • Merkblätter, Personalfragebögen und Lohntabellen
    • Grundsteuer
    • Letzte Veranstaltungen
  • Über uns
    • Unsere Fachgebiete
    • Team
    • Chronik
    • Museum
    • Empfehlungen
  • Jobs
  • Kontakt
    • So finden Sie zur Steuerkanzlei
  • Menü Menü

Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag

Sie sind Eigentümer-/innen eines Grundstückes oder Objektes? Dann müssen Sie ab dem 01.07.2022 für jedes Grundstück eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben, unabhängig davon, ob sie ihr Grundstück selbst nutzen oder es vermieten. Die elektronische Abgabe ist für jedes Grundstück verpflichtend und muss bis zum 31.10.2022 erfolgen.

Nachdem uns alle Unterlagen eingereicht worden sind, werden wir diese Daten in einem separaten Programm erfassen und Ihnen danach eine entsprechende Auswertung zukommen lassen, in der der neue Grundsteuermessbetrag und die voraussichtliche Grundsteuer vorläufig berechnet sind.

Für die Angaben sind die Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2022 maßgebend.

Erklärung zum Grundsteuermessbetrag

"*" indicates required fields

Schritt 1 von 7 - Informationen zum Grundstück

14%
Ein Mietwohngrundstück haben Sie dann, wenn Sie kein Ein-, oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung haben sondern klassischerweise ein Haus mit mehreren Wohnungen, die Sie zu Wohnzwecken vermieten.

Wo befindet sich das Objekt oder Grundstück?

Wo befindet sich das Objekt oder Grundstück?*
Wo befindet sich das Objekt oder Grundstück?

Angaben zum Grundstück

Die Angaben zum Grundstück finden Sie im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Grundbuchauszug. Alternativ auf dem Katasterauszug.
Sollten Sie die Bruttogrundfläche nicht kennen, dann setzen Sie sich bitte zwecks Absprache zur weiteren Vorgehensweise mit uns in Verbindung.
Reine Wohnfläche ohne Nutzflächen, wie Keller, Garage etc.
Fläche für Keller, Heizräume etc.
Zu Mietzwecken genutzte Räume, wie z.B. Keller
z.B. als Heizungsraum

Weitere Details aus dem Grundbuch

Flurstück/e*
Name des Flurstücks
Flurnummer
Flurstückzähler / Nenner
 
DD dot MM dot YYYY
Die Angabe des Datums ist nur dann erforderlich, wenn eine Teilung eines Gebäudes vorgenommen wurde, diese allerdings noch nicht im Grundbuch vollzogen ist und Ihnen noch kein Grundbuchauszug für Ihr Wohnungseigentum vorliegt.

Details zum Gebäude und Grundstück

Das Einheitswertaktenzeichen finden Sie auf dem auf dem Einheitswertbescheid, auf Grundsteuer-Messbescheid und wenn es sich um ein jährlichen Grundsteuerbescheid von der Kommune, vermietetes Objekt handelt auf Ihrem Einkommensteuerbescheid unter den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Diese Angaben finden Sie im notariellen Kaufvertrag, im Bauantrag, im Grundbuchauszug oder z.B. auf dem Einheitswertbescheid (haben Sie nach dem Kauf erhalten). Melden Sie sich gerne wenn Sie Unterstützung benötigen.

Persönliche Daten des Eigentümers

DD dot MM dot YYYY
Anschrift*
Anschrift
Wählen Sie hier wie viel Prozent Ihnen am Objekt gehört. Im Falle von Ehegatten können dies beispielsweise 50% je Ehegatte sein. Bei Alleineigentum sind es 100%.
z.B. 100% bei einem Einfamilienhaus oder aber z.B. 333/10.000 bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Sie finden diese Angabe im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Einheitswertbescheid.
Die Persönliche Steuer ID, sowie Finanzamt und Steuernummer finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. Sollte uns dieser vorliegen benötigen wir hier keine Angabe. Ist eine juristische Person (z.B. GmbH) Eigentümerin, entfällt die Angabe der Persönlichen Steuer ID.

Daten des 2. Eigentümers

DD dot MM dot YYYY
Anschrift*
Anschrift
Wählen Sie hier wie viel Prozent am Objekt den zweiten Eigentümer gehört. Im Falle von Ehegatten können dies beispielsweise 50% je Ehegatte.
z.B. 100% bei einem Einfamilienhaus oder aber z.B. 333/10.000 bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Sie finden diese Angabe im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Einheitswertbescheid.

Daten des 3. Eigentümers

DD dot MM dot YYYY
Anschrift*
Anschrift
Wählen Sie hier wie viel Prozent am Objekt den zweiten Eigentümer gehört. Im Falle von Ehegatten können dies beispielsweise 50% je Ehegatte.
z.B. 100% bei einem Einfamilienhaus oder aber z.B. 333/10.000 bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Sie finden diese Angabe im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Einheitswertbescheid.

Daten des 4. Eigentümers

DD dot MM dot YYYY
Anschrift*
Anschrift
Wählen Sie hier wie viel Prozent am Objekt den zweiten Eigentümer gehört. Im Falle von Ehegatten können dies beispielsweise 50% je Ehegatte.
z.B. 100% bei einem Einfamilienhaus oder aber z.B. 333/10.000 bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Sie finden diese Angabe im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Einheitswertbescheid.

Daten des 5. Eigentümers

DD dot MM dot YYYY
Anschrift*
Anschrift
Wählen Sie hier wie viel Prozent am Objekt den zweiten Eigentümer gehört. Im Falle von Ehegatten können dies beispielsweise 50% je Ehegatte.
z.B. 100% bei einem Einfamilienhaus oder aber z.B. 333/10.000 bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Sie finden diese Angabe im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Einheitswertbescheid.

Eigentümer, Anteile und Steuerangaben

Die Anzahl der Eigentümer würde den Umfang dieses Formulars sprengen. Bitte setzen Sie sich nach Absenden des Formulars mit uns in Verbindung um diese Angaben direkt zu übertragen. Vielen Dank!

Ihre Kontaktdaten

Bitte laden Sie sich die Honorarvereinbarung herunter, unterschreiben Sie diese und laden Sie diese anschließend ausgefüllt und unterschrieben hoch. Vielen Dank.
Akzeptierte Datentypen: pdf, jpg, png, Max. Dateigröße: 200 MB.
Datenschutz*
*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Alle mit * markierten Eingabefelder sind Pflichtangaben

Alternativer Weg:

Falls Sie uns lieber PDF-Dokumente übermitteln wollen, können Sie auch gerne die folgenden Dokumente herunterladen und uns diese zur Verfügung stellen.

  • Fragebogen Grundsteuer A herunterladen

    (Land- und Forstwirtschaft) – Bundesmodell

  • Fragebogen Grundsteuer B herunterladen

    (Grundvermögen-Wohnen) – Bundesmodell

  • Honorarvereinbarung Grundsteuer herunterladen

    Bitte Ihre Unterschrift nicht vergessen

Bitte füllen Sie diese Dokumente aus und schicken Sie uns diese gerne unterschrieben per E-Mail zurück.

Die E-Mail-Adress lautet: grundsteuer@jaeger-lubrich.de

Vielen Dank!

Sie haben Fragen zum Formular oder benötigen dazu eine Beratung? Melden Sie sich gerne bei uns. 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Über JL&P® Steuerberater

Die Kanzlei JL&P® Steuerberater besteht bereits seit 1974. Rund 20 engagierte und erfahrene Mitarbeiter setzen sich täglich ein, um die Finanzen Ihres Unternehmens in Richtung Erfolg zu führen.

mehr erfahren

Unserer Sprechzeiten

Montag8:00 AM - 5:00 PM
Dienstag8:00 AM - 5:00 PM
Mittwoch8:00 AM - 12:00 PM
Donnerstag8:00 AM - 5:00 PM
Freitag8:00 AM - 12:00 PM

Kontakt

JL&P® Jäger Lubrich & Partner®
Ludwigstraße 6
Offenbach am Main 63067
E-Mail: info@jaeger-lubrich.de
© 2021 - jaegerundlubrich.de made with love by gestaltraeume
  • Facebook
  • Mail
  • Datenschutz
  • Impressum
Nach oben scrollen

Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienstleistungen. Wir nutzen Ihre Daten um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Mit der Nutzung der Webseiten und Services erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Details über die Nutzung der Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ZustimmenEinstellungen anpassen

Privatsphäre-Einstellungen



Cookies-Verwendung auf unserer Website

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Maps Cookies

Wir verwenden auch Google Maps auf unserer Kontaktseite. Da Google möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Karteneinstellungen:

Datenschutz

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen akzeptierenHinweis ausblenden