Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag

Sie sind Eigentümer-/innen eines Grundstückes oder Objektes? Dann müssen Sie ab dem 01.07.2022 für jedes Grundstück eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben, unabhängig davon, ob sie ihr Grundstück selbst nutzen oder es vermieten. Die elektronische Abgabe ist für jedes Grundstück verpflichtend und muss bis zum 31.10.2022 erfolgen.

Nachdem uns alle Unterlagen eingereicht worden sind, werden wir diese Daten in einem separaten Programm erfassen und Ihnen danach eine entsprechende Auswertung zukommen lassen, in der der neue Grundsteuermessbetrag und die voraussichtliche Grundsteuer vorläufig berechnet sind.

Für die Angaben sind die Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2022 maßgebend.

Alle mit * markierten Eingabefelder sind Pflichtangaben

Alternativer Weg:

Falls Sie uns lieber PDF-Dokumente übermitteln wollen, können Sie auch gerne die folgenden Dokumente herunterladen und uns diese zur Verfügung stellen.

Bitte füllen Sie diese Dokumente aus und schicken Sie uns diese gerne unterschrieben per E-Mail zurück.

Die E-Mail-Adress lautet: grundsteuer@jaeger-lubrich.de

Vielen Dank!

Sie haben Fragen zum Formular oder benötigen dazu eine Beratung? Melden Sie sich gerne bei uns.