Unsere Chronik

1974

Gründung der Kanzlei

Gründung der Kanzlei

Hans Jäger, Steuerberater, ist der Gründungsgesellschafter der Kanzlei. 1974 wurde sie als Einzelkanzlei von ihm gegründet.

1986

Jürgen Lubrich wird Gesellschafter

Zum 1.1.1986 erwarb Jürgen Lubrich, Steuerberater, den hälftigen Kanzleianteil von Herrn Jäger. Die Kanzlei wurde als GbR „Hans Jäger und Jürgen Lubrich“ fortgeführt.

2001

Eröffnung des Schreibmaschinen-Museums

Eröffnung des Schreibmaschinen-Museums
2012

Carla Titze wird Gesellschafter

Zum 1.1.2012 wurde der Kreis der Gesellschafter durch den Eintritt der Steuerberaterin Carla Titze erweitert.

2012

Jäger Lubrich & Partner

Die Kanzlei wird umbenannt von „Hans Jäger und Jürgen Lubrich“ in „Jäger Lubrich & Partner“.

2018

Herr Jäger geht in den wohlverdienten Ruhestand

Herr Jäger geht in den wohlverdienten Ruhestand

Die Leitung der Kanzlei übernimmt Frau Titze und Herr Lubrich

2021

Frau Carla Titze verlässt die Kanzlei und stellt sich neuen Herausforderungen.

Aktuelle Neuigkeiten aus der Kanzlei

Sehr geehrte Mandantin,sehr geehrter Mandant, im ersten Quartal des Jahres 2022 stiegen vor allem die Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität stark an. Das bedeutet für viele Menschen eine ganz außerordentliche Belastung. Einige Kosten waren unmittelbar spürbar wie etwa die hohen Kraftstoffpreise. Andere Erhöhungen werden durch höhere Vorauszahlungen oder Nachzahlungen, beispielsweise beim Strom, erst […]

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Vorschriften, nach denen die Grundsteuer aktuell erhoben wird gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetzt verstößt. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass mit den steuerlichen ungleichen Behandlungen von Grundvermögen und der über einen langen Zeitraum nicht durchgeführten Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen. Daraufhin musste der Gesetzgeber […]

Es dürfte für Sie keine große Überraschung sein, dass die steuerlichen Themen zum Jahresende 2021 auch noch ein umfangreiches Paket an Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beinhalten. Viele der bereits bekannten steuerlichen Regelungen und Fördermaßnahmen wurden nochmals verlängert und sollen spätestens zum 31.12.2022 enden. In diesem Kontext sind unter anderem die nochmalige Erhöhung des Verlustrücktrags […]

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