Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energieknappheit – auch in diesem Jahr folgt eine Krise auf die nächste. Zudem lasten die Auswirkungen von Fachkräftemangel und Lieferschwierigkeiten schwer auf vielen Unternehmen, die ohnehin, wie der Verbraucherbereich auch, von der Inflation stark betroffen sind. Durch alle diese Faktoren bleibt der erhoffte Aufschwung vorerst aus.

Insgesamt gilt es, die Nerven zu behalten und den Optimismus nicht zu verlieren. Der Gesetzgeber hat einige Unterstützungsmaßnahmen und Entlastungen auf den Weg gebracht. Hierzu gehören insbesondere das Steuerentlastungsgesetz 2022, das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das Inflationsausgleichsgesetz und das Jahressteuergesetz (JStG) 2022.

Mit Letzterem wurden bereits einige Vorhaben des sog. dritten Entlastungspakets auf den parlamentarischen Weg gebracht, z.B. der Abbau der kalten Progression und die Entfristung und Erhöhung der Homeoffice-Pauschale. Auch die Finanzgerichte haben in diesem Jahr einige wegweisende Entscheidungen gefällt. So hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) u.a. dazu geäußert, wie die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Unternehmen zu erfolgen hat, um in den Genuss eines Vorsteuerabzugs zu kommen. Deshalb informieren wir Sie mit dieser Mandanten-Information über die wichtigsten steuerlichen Neuregelungen, denn gerade in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld und bei stetigen Kostensteigerungen ist es sinnvoll, die entsprechenden Spielräume zu kennen. Unsere Mandanten-Information soll Ihnen dabei helfen, die für Sie relevanten steuerlichen Themen zu erkennen, um in diesem Bereich, zusammen mit unserer Unterstützung, optimal aufgestellt zu sein.

Inhaltsverzeichnis der Mandanteninformation zum Jahresende 2022:

  1. Tipps und Hinweise für Unternehmer
  2. Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer
  3. Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  4. Tipps und Hinweise für Haus- und Grundbesitzer
  5. Tipps und Hinweise für Kapitalanleger
  6. Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler

Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.

Es dürfte für Sie keine große Überraschung sein, dass die steuerlichen Themen zum Jahresende 2021 auch noch ein umfangreiches Paket an Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beinhalten. Viele der bereits bekannten steuerlichen Regelungen und Fördermaßnahmen wurden nochmals verlängert und sollen spätestens zum 31.12.2022 enden.
In diesem Kontext sind unter anderem die nochmalige Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 sowie verschiedene Möglichkeiten zur Sonderabschreibung zu nennen. Auch im Bereich des Kurzarbeitergeldes (Kug) stehen Verlängerungen an. Hier sollten Sie stets alle relevanten Unterlagen (Arbeitszeitaufzeichnungen usw.) zu Dokumentationszwecken vorhalten, denn es sind standardmäßig Prüfungen seitens der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen.

Auch darüber hinaus ist der Gesetzgeber 2021 nicht un­tä­tig gewesen: Mit dem Kör­per­schaft­steu­er­mo­der­ni­sie­rungsgesetz (KöMoG) haben Per­so­nen­han­dels­gesell­schaften ab 2022 die Wahl­mög­lich­keit zur Be­steu­e­rung als Kapitalgesellschaft mit Kör­per­schaft­steuer. Neu­es gibt es des Wei­te­ren zum Thema der be­ruf­li­chen Mobilität – etwa zur ers­ten Tä­tig­keits­stätte. Doch auch Evergreen-Themen wie die steu­er­liche Be­hand­lung des häuslichen Ar­beits­zimmers bzw. der Auf­wen­dun­gen für das Home­office und von Dienst­wagen, ins­be­son­de­re wäh­rend der Co­ro­na-Pan­­demie, dür­fen in diesem Rund­schrei­ben natürlich nicht fehlen.

Für Immobilienbesitzer ergeben sich interessante Ge­stal­tungsmöglichkeiten bei Grund­stücks­ver­äu­ße­run­gen, und für ri­si­ko­freudige Kapitalanleger sind Krypto­wäh­run­gen eine in­teressante Investmentoption. Hier gibt es unter anderem Neues zur Versteuerung von Ver­äu­ße­rungs­ge­win­nen aus diesen Wirt­schafts­gütern.

Inhaltsverzeichnis der Mandanteninformation zum Jahresende 2021:

    1. Tipps und Hinweise für Unternehmer
    2. Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer
    3. Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    4. Tipps und Hinweise für Haus- und Grundbesitzer
    5. Tipps und Hinweise für Kapitalanleger
    6. Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler

Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.

2020 ist ganz klar ein Ausnahmejahr, nicht nur, was das Steuerrecht anbelangt. Bis März 2020 ging alles fast noch seinen gewohnten Gang, doch spätestens mit den ersten Lockdown-Anordnungen gab es wohl kaum jemanden, der nicht von den bundesweiten Einschränkungen betroffen war.

Derzeit leben wir in einer Unsicherheit, die zur neuen Normalität im Ausnahmezustand geworden ist. Das ge samte Ausmaß insbesondere der wirtschaftlichen Folgen der Krise ist noch nicht absehbar. Entsprechend ist auch diese Mandanten-Information zum Jahresende nur eine Momentaufnahme, denn wir wissen nicht mit Sicherheit, was bis Ende des Jahres noch passieren kann. Vom Gesetzgeber wurden im Laufe des Jahres unter anderem zwei Corona-Steuerhilfegesetze auf den Weg gebracht, die einige wichtige Entlastungen enthalten. Wir werden darüber hinaus noch weitere getroffene Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie thematisieren, die zum Jahreswechsel 2020/2021 für Sie relevant werden, zum Beispiel die geplanten Änderungen beim Kurzarbeitergeld und im Insolvenzrecht.

Um die Krise samt ihren Auswirkungen beherrschbar zu machen, sollten wir uns von ihr aber nicht das Leben diktieren lassen. Deshalb stellen wir Ihnen in unserer Mandanten-Information gern auch die unaufgeregten Details von Rechtsprechung und Gesetzgebung vor, die in Zukunft eine Rolle für Sie spielen werden.

So vermittelt beispielsweise der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG) fast schon den Eindruck von „business as usual“ und umfasst geplante Neuregelungen, die teils steuerliche Nachteile, teils auch enorme Entlastungen für Sie als Steuerzahler beinhalten. Das Übliche eben …

Inhaltsverzeichnis der Mandanteninformation zum Jahresende 2020:

    1. Tipps und Hinweise für Unternehmer
    2. Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer
    3. Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    4. Tipps und Hinweise für Haus- und Grundbesitzer
    5. Tipps und Hinweise für Kapitalanleger
    6. Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler

Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 29.06.2020 der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im 2. Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt. Neben dem Familienbonus, der Entlastungen für Alleinerziehende und Hilfen für Unternehmen gehört auch die befristete Mehrwertsteuersenkung dazu.

Dabei gibt es einiges zu beachten. Und viele unserer Mandanten stellen sich Fragen wie: Welcher Steuersatz gilt wann? Wie ordnen Sie die Steuersätze zeitlich richtig zu? Welche Spezialfälle sind zu beachten? Oder: Muss die Steuersatzminderung an Kunden weitergegeben werden?

Wir haben für Sie Antworten in einem PDF zusammengefasst. Dieses können Sie hier herunterladen.

Hier die Checkliste als Auszug:

Checkliste zur Umsetzung der Steuersatzänderung:

  • Legen Sie neue Steuerkennzeichen in den betrieblichen Systemen an (z.B. im Buchhaltungsprogramm, ERP-System, Warenwirtschaftssystem).
  • Außerdem sind neue Bilanzkonten zur zutreffenden Abgrenzung von Umsatzsteuer/Vorsteuer anzulegen. Den bisherigen Steuerschlüssel für 19 % bzw. 7 % lediglich zu überschreiben, ist aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht empfehlenswert.
  • Passen Sie die Einstellungen zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen an.
  • Auch betriebliche Kassensysteme müssen Sie auf die neuen Steuersätze anpassen. Insbesondere Kassenbelege müssen die neuen Steuersätze abbilden können. Denken Sie zudem unbedingt an die Rückanpassung ab dem 01.01.2021! (Für Gastronomie zusätzlich zum 01.07.2021)
  • Schulen Sie die mit Rechnungsfreigaben befassten Mitarbeiter.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerrechtliche Beratung. Wir empfehlen Ihnen ggfs. Rücksprache mit uns zu halten

2019 sind in der Steuergesetzgebung wieder wichtige Weichenstellungen erfolgt, die sich entweder schon jetzt oder spätestens ab 2020 sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen auswirken.
Dabei steht das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, kurz „Jahressteuergesetz 2019“ (JStG), im Fokus. Neben verschiedenen Begünstigungen für die betriebliche Elektromobilität enthält es auch einige Entlastungen im Bereich der Lohnsteuer. Außerdem sind umsatzsteuerliche (Neu-)Regelungen ein wichtiger Bestandteil des JStG und der geplanten EU-Mehrwertsteuerreform. Hier gibt es neben Vereinfachungen (u.a. bei Konsignationslagern) auch Verschärfungen, die Sie im Blick haben sollten. Zudem sorgen der Brexit und verschärfte Anforderungen an Kassensysteme ab 2020 für große Unsicherheit.

Auch für Immobilienbesitzer gibt es Neuerungen, unter anderem das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“. Darin enthaltene neue Sonderabschreibungen bieten vor allem privaten Immobilieninvestoren interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Die geplante und umstrittene Grundsteuerreform hält hingegen nicht nur Entlastungen für Immobilienbesitzer bereit. Wir erörtern Ihnen die wichtigsten Punkte hierzu.

Ebenso hat sich 2019 einiges in der Rechtsprechung getan. Es gab eine Vielzahl spannender Urteile, zum Beispiel zur doppelten Haushaltsführung, zu den umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen, zur Fremdüblichkeit von Arbeitsverträgen sowie zur Privatnutzung von Firmenwagen.

Mithilfe des nachfolgenden Überblicks über alle wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht möchten wir Sie in die Lage versetzen, auf geänderte Gegebenheiten rechtzeitig zu reagieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Inhaltsverzeichnis der Mandanteninformation zum Jahresende 2019:

    1. Tipps und Hinweise für Unternehmer
    2. Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer
    3. Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    4. Tipps und Hinweise für Haus- und Grundbesitzer
    5. Tipps und Hinweise für Kapitalanleger
    6. Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler

Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.