Mandanteninformation zum Jahresende
in der Steuergesetzgebung ist im Jahr 2018 einiges in Bewegung gewesen. Zum Jahreswechsel 2018/2019 kommen deshalb sowohl auf Unternehmen als auch auf Privatpersonen einige steuerliche Änderungen zu, darunter auch erfreuliche wie die im Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG) geplanten Steuererleichterungen für Familien. Das „Jahressteuergesetz 2018“ bringt für Unternehmer zahlreiche Änderungen, insbesondere bezüglich der Umsatzsteuer. Unter anderem betreffen sie die Ausgabe von Gutscheinen und beinhalten neue Pflichten für die Betreiber von Marktplätzen im Internet.
Bedeutend für Unternehmer ist auch, dass die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geforderte Neuregelung zum Erhalt von Verlustvorträgen beim Anteilseignerwechsel von Kapitalgesellschaften gesetzlich umgesetzt werden soll. Zudem sollten Unternehmer die geplanten Neuregelungen durch die EU-Mehrwertsteuerreform bereits jetzt im Blick haben, denn dadurch soll ein komplett neues System im innergemeinschaftlichen Handel etabliert werden – und das schon in naher Zukunft! Bezüglich der verschärften Anforderungen an elektronische Kassen durch das Kassengesetz bestehen bis heute vielerorts Unsicherheiten. Nun hat die Finanzverwaltung sich erstmals detailliert zur praktischen Anwendung der neuen Regelungen geäußert.
Auch in der Rechtsprechung hat sich im Jahr 2018 einiges getan. So sind zum Beispiel viele interessante Urteile zu umsatzsteuerrechtlichen Themen sowie zur Besteuerung von Firmenwagen ergangen. Für Privatpersonen sind Entscheidungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und außergewöhnlichen Belastungen von besonderem Interesse.
Kurz vor Jahresende hat es weitere aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Finanzverwaltung, Rechtssprechung und vor allem Gesetzgebung gegeben, die bedeutsam für das kommende Jahr sind. So hat beispielsweise der Bundesrat am 23.11.2018 dem Familienentlastungsgesetzt (FamEntlastG) sowie dem Jahressteuergesetz 2018 zugestimmt, für das der Bundestag bereits am 08.11.2018 grünes Licht gegeben hatte. Als Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf sind unter anderem die Steuerbefreiung des Jobtickets sowie der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads hinzugekommen.
Ergänzend zu unserer Mandanten-Information zum Jahresende 2018 möchten wir angepasst an die aktuelle Rechtslage noch einige Beiträge aktualisieren bzw. Ihnen darüber hinaus noch zusätzliche Hinweise für das Jahr 2019 an die Hand geben, zum Beispiel zur Erhöhung des Mindestlohns oder zur Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen. Der Einfachheit halber beziehen wir uns bei reinen Ergänzungen auf die Beitragsnummer, die Sie in Ihrer Mandanten-Information finden.
Laden Sie sich hier die Mandanten-Information und die Ergänzung herunter:
Bitte beachten Sie: Mithilfe des Überblicks über alle wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht möchten wir Sie in die Lage versetzen, auf geänderte Gegebenheiten rechtzeitig zu reagieren und steuerliche Vorteile zu nutzen. Diese Mandanten-Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.