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Mandanteninformation zum Jahresende 2024

News, Steuer Tipps

Auch dieses Jahr bleibt die wirtschaftliche Lage aufgrund der globalen Herausforderungen weiterhin angespannt. Trotz der schwierigen Umstände wurden wieder einige wichtige steuerliche Neuregelungen eingeführt, die Ihnen als Unternehmer oder Privatperson zugutekommen sollen. Dazu zählen vor allem die Anhebung der abziehbaren Kinderbetreuungskosten, Glattstellungsgeschäfte bei Stillhalterprämien und die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen, wie sie im Jahressteuergesetz 2024 enthalten sind und planmäßig in Kraft treten werden.

Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2024 wurden ebenfalls wie geplant durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 erhöht. Zudem gibt es politische Bestrebungen, den Steuertarif und das Kindergeld zum 01.01.2025 anzupassen, jedoch steht eine endgültige Einigung im Bundestag noch aus.

Wir möchten Sie über diese Neuregelungen umfassend informieren, da sie potenziell erhebliche Auswirkungen auf Ihre steuerliche Gesamtstrategie haben können. Unsere Mandanten-Information soll Ihnen helfen, die relevanten steuerlichen Änderungen zu erkennen und zu verstehen, damit Sie in Zusammenarbeit mit uns optimal vorbereitet sind.

Inhaltsverzeichnis der Mandanteninformation zum Jahresende 2024:

  1. Anhebung der abziehbaren Kinderbetreuungskosten
  2. Glattstellungsgeschäfte bei Stillhalterprämien
  3. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen
  4. Änderungen beim Einkommensteuertarif
  5. Erhöhung des Kindergeldes
  6. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll früher greifen

Hinweis: Im Gegensatz zum JStG 2024 ist das Steuerfortentwicklungsgesetz noch nicht „durch“. Die in der Mandanten-Information dargestellten Neuregelungsvorhaben gelten weiterhin – eben als Vorhaben. Die Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode ist aber wenig wahrscheinlich

Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.

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