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Notwendig Kassenmeldung – Schritt für Schritt zur Meldepflicht ab 1.7.2025

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mit Wirkung zum 01.01.2025 hat die Finanzverwaltung die Übermittlungsmöglichkeit der Meldung elektronischer Kassensysteme über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle bereitgestellt. Spätestens ab dem 01.07.2025 sind sämtliche elektronischen Kassensysteme innerhalb eines Monats zu melden.

Was bedeutet das für Sie?

Als Betreiber elektronischer Kassensysteme sind Sie für die Einhaltung der Meldepflicht verantwortlich. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die neuen Meldepflichten.

1. Meldepflichtige Systeme

Meldepflichtig sind sämtliche elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS), darunter:

  • EC-Terminals mit Online-Kassensoftware,
  • Warenwirtschafts-, ERP- oder Faktura-Systeme mit Kassenmodul,
  • Praxissoftware der Heilberufe mit integrierter Kasse,
  • Wegstreckenzähler und Taxameter.

2. Meldefristen

SachverhaltFrist
Vor dem 01.07.2025 angeschaffte SystemeMeldung bis zum 31.07.2025
Ab dem 01.07.2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene SystemeMeldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme

3. Schritt-für-Schritt zur Kassenmeldung

3.1 Übermittlungswege

Die Meldung erfolgt elektronisch über:

  • Direkteingabe im ELSTER-Formular auf elster.de,
  • Upload einer XML-Datei auf elster.de,
  • Datenübertragung per ERiC-Schnittstelle.
3.2 ELSTER-Zugang einrichten

Richten Sie ein Benutzerkonto im ELSTER-Portal ein und beantragen Sie ein ELSTER-Zertifikat.

3.3 Notwendige Daten bereithalten

Sammeln Sie vorab die notwendigen Daten:

  • Stammdaten (Firmierung, Steuernummer),
  • Art, Modell, Hersteller und Seriennummer des eAS,
  • Anzahl der eAS,
  • Datum der Anschaffung und ggf. Außerbetriebnahme.
3.4 Änderungen und Korrekturen

Stellen Sie nachträglich fest, dass Ihre Angaben fehlerhaft waren, müssen diese unverzüglich berichtigt werden.

4. Ihre nächsten Schritte

  • Ernennen Sie einen Verantwortlichen für die Kassenmeldung.
  • Überprüfen Sie Ihre Systemlandschaft und identifizieren Sie meldepflichtige eAS.
  • Ergänzen Sie Ihre Verfahrensdokumentation und stellen Sie sicher, dass Sendeprotokolle aufbewahrt werden.

Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand

Nutzen Sie die Gelegenheit und bereiten Sie sich frühzeitig auf die anstehenden Änderungen vor. Für detaillierte Informationen und praktische Umsetzungshilfen haben wir ein umfassendes Mandanteninfo-Blatt als PDF zum Download bereitgestellt.

Mandanten-Information zur Kassenmeldung herunterladen

Falls Sie weitere Unterstützung benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen als Steuerkanzlei JL&P Jäger Lubrich & Partner jederzeit zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.

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Aktuelle Manandeninfos

Neues aus der Kanzlei

  • Notwendig Kassenmeldung – Schritt für Schritt zur Meldepflicht ab 1.7.2025 10. März 2025
  • Mandanteninformation zum Jahresende 2024 10. Dezember 2024
  • Änderungen zur E-Rechnung ab 1. Januar 2025: Alles, was Sie wissen müssen 26. Juli 2024
  • Mandanteninformation zum Jahresende 2023 13. Dezember 2023
  • Die neuen Regeln der Steuer für PV-Anlagen im privaten Haushalt: was ändert sich? 26. Januar 2023
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