Mandanteninformation zum Jahresende 2025
Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und auch in diesem Jahr gibt es wieder zahlreiche steuerliche Änderungen, die für Sie von Bedeutung sein könnten. Das geplante Steueränderungsgesetz 2025 sowie das Investitionssofortprogramm bringen wichtige Neuerungen für Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Um Ihnen einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Änderungen zu geben, die Sie jetzt kennen sollten, haben wir alle relevanten Themen in unserer „Mandanten-Information zum Jahresende 2025“ für Sie aufbereitet.
Aus dem Inhalt der Mandanten-Information zum Jahresende 2025:
- Neue befristete degressive Abschreibung
- Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
- Erhöhung Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Pkw als Firmenwagen
- Aktivrente: Das Weiterarbeiten im Alter soll attraktiver werden
- Erhöhung der Entfernungspauschale
- Senkung der Umsatzsteuer auf Restaurantumsätze
- Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
- Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung der Minijob-/Midijob-Grenzen
Wichtiger Hinweis: Details zu Mindestlohn und Minijob/Midijob (Stand November 2025)
Die Erhöhung des Mindestlohns hat direkte Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) und die Entgeltgrenzen des Übergangsbereichs (Midijob). Die Grenzen sind dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigen mit ihm an.
Hier ist ein Überblick über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen:
Mindestlohn-Erhöhung Der gesetzliche Mindestlohn wird in den kommenden Jahren schrittweise angehoben:
- Aktuell (seit 01.01.2025): 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Ab 01.01.2026: 13,90 Euro brutto pro Stunde.
- Ab 01.01.2027: 14,60 Euro brutto pro Stunde.
Midijob-Erhöhung (Übergangsbereich) Der Midijob-Bereich (auch Übergangsbereich genannt) ist das Einkommensfenster zwischen der Minijob-Grenze und einer festen Obergrenze. In diesem Bereich gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer.
Die untere Grenze des Midijobs steigt dynamisch mit dem Mindestlohn an, während die obere Grenze derzeit bei 2.000 Euro pro Monat liegt.
- Ab 01.01.2026: Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) steigt auf 603 Euro monatlich.
- Ab 01.01.2026: Die untere Midijob-Grenze steigt entsprechend auf 603,01 Euro.
- Ab 01.01.2027: Die Geringfügigkeitsgrenze steigt (basierend auf 14,60 €/Std.) auf 633 Euro monatlich. (Die untere Midijob-Grenze steigt entsprechend auf 633,01 €).
Die dynamische Anpassung stellt sicher, dass Minijobber bei Einhaltung ihrer maximalen Arbeitszeit (ca. 10 Wochenstunden) die Grenze nicht überschreiten und Midijobber weiterhin im Übergangsbereich bleiben, wenn ihr Gehalt entsprechend steigt.
Laden Sie hier unsere ausführliche Mandanten-Information als PDF herunter:
Bitte beachten Sie: Diese Mandanteninformation kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder sehen Sie individuellen Handlungsbedarf? Kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor dem Jahreswechsel. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.


