Notwendig Kassenmeldung – Schritt für Schritt zur Meldepflicht ab 1.7.2025
mit Wirkung zum 01.01.2025 hat die Finanzverwaltung die Übermittlungsmöglichkeit der Meldung elektronischer Kassensysteme über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle bereitgestellt. Spätestens ab dem 01.07.2025 sind sämtliche elektronischen Kassensysteme innerhalb eines Monats zu melden.

Was bedeutet das für Sie?
Als Betreiber elektronischer Kassensysteme sind Sie für die Einhaltung der Meldepflicht verantwortlich. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die neuen Meldepflichten.
1. Meldepflichtige Systeme
Meldepflichtig sind sämtliche elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS), darunter:
- EC-Terminals mit Online-Kassensoftware,
- Warenwirtschafts-, ERP- oder Faktura-Systeme mit Kassenmodul,
- Praxissoftware der Heilberufe mit integrierter Kasse,
- Wegstreckenzähler und Taxameter.
2. Meldefristen
Sachverhalt | Frist |
Vor dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme | Meldung bis zum 31.07.2025 |
Ab dem 01.07.2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme | Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme |
3. Schritt-für-Schritt zur Kassenmeldung
3.1 Übermittlungswege
Die Meldung erfolgt elektronisch über:
- Direkteingabe im ELSTER-Formular auf elster.de,
- Upload einer XML-Datei auf elster.de,
- Datenübertragung per ERiC-Schnittstelle.
3.2 ELSTER-Zugang einrichten
Richten Sie ein Benutzerkonto im ELSTER-Portal ein und beantragen Sie ein ELSTER-Zertifikat.
3.3 Notwendige Daten bereithalten
Sammeln Sie vorab die notwendigen Daten:
- Stammdaten (Firmierung, Steuernummer),
- Art, Modell, Hersteller und Seriennummer des eAS,
- Anzahl der eAS,
- Datum der Anschaffung und ggf. Außerbetriebnahme.
3.4 Änderungen und Korrekturen
Stellen Sie nachträglich fest, dass Ihre Angaben fehlerhaft waren, müssen diese unverzüglich berichtigt werden.
4. Ihre nächsten Schritte
- Ernennen Sie einen Verantwortlichen für die Kassenmeldung.
- Überprüfen Sie Ihre Systemlandschaft und identifizieren Sie meldepflichtige eAS.
- Ergänzen Sie Ihre Verfahrensdokumentation und stellen Sie sicher, dass Sendeprotokolle aufbewahrt werden.
Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand
Nutzen Sie die Gelegenheit und bereiten Sie sich frühzeitig auf die anstehenden Änderungen vor. Für detaillierte Informationen und praktische Umsetzungshilfen haben wir ein umfassendes Mandanteninfo-Blatt als PDF zum Download bereitgestellt.
Falls Sie weitere Unterstützung benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen als Steuerkanzlei JL&P Jäger Lubrich & Partner jederzeit zur Verfügung.