Mandanteninformation zum Jahresende 2020
2020 ist ganz klar ein Ausnahmejahr, nicht nur, was das Steuerrecht anbelangt. Bis März 2020 ging alles fast noch seinen gewohnten Gang, doch spätestens mit den ersten Lockdown-Anordnungen gab es wohl kaum jemanden, der nicht von den bundesweiten Einschränkungen betroffen war.
Derzeit leben wir in einer Unsicherheit, die zur neuen Normalität im Ausnahmezustand geworden ist. Das ge samte Ausmaß insbesondere der wirtschaftlichen Folgen der Krise ist noch nicht absehbar. Entsprechend ist auch diese Mandanten-Information zum Jahresende nur eine Momentaufnahme, denn wir wissen nicht mit Sicherheit, was bis Ende des Jahres noch passieren kann. Vom Gesetzgeber wurden im Laufe des Jahres unter anderem zwei Corona-Steuerhilfegesetze auf den Weg gebracht, die einige wichtige Entlastungen enthalten. Wir werden darüber hinaus noch weitere getroffene Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie thematisieren, die zum Jahreswechsel 2020/2021 für Sie relevant werden, zum Beispiel die geplanten Änderungen beim Kurzarbeitergeld und im Insolvenzrecht.
Um die Krise samt ihren Auswirkungen beherrschbar zu machen, sollten wir uns von ihr aber nicht das Leben diktieren lassen. Deshalb stellen wir Ihnen in unserer Mandanten-Information gern auch die unaufgeregten Details von Rechtsprechung und Gesetzgebung vor, die in Zukunft eine Rolle für Sie spielen werden.
So vermittelt beispielsweise der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG) fast schon den Eindruck von „business as usual“ und umfasst geplante Neuregelungen, die teils steuerliche Nachteile, teils auch enorme Entlastungen für Sie als Steuerzahler beinhalten. Das Übliche eben …
Inhaltsverzeichnis der Mandanteninformation zum Jahresende 2020:
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Tipps und Hinweise für Unternehmer
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Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer
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Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Tipps und Hinweise für Haus- und Grundbesitzer
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Tipps und Hinweise für Kapitalanleger
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Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler
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Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.