Mandanteninformation zum Jahresende 2021
Es dürfte für Sie keine große Überraschung sein, dass die steuerlichen Themen zum Jahresende 2021 auch noch ein umfangreiches Paket an Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beinhalten. Viele der bereits bekannten steuerlichen Regelungen und Fördermaßnahmen wurden nochmals verlängert und sollen spätestens zum 31.12.2022 enden.
In diesem Kontext sind unter anderem die nochmalige Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 sowie verschiedene Möglichkeiten zur Sonderabschreibung zu nennen. Auch im Bereich des Kurzarbeitergeldes (Kug) stehen Verlängerungen an. Hier sollten Sie stets alle relevanten Unterlagen (Arbeitszeitaufzeichnungen usw.) zu Dokumentationszwecken vorhalten, denn es sind standardmäßig Prüfungen seitens der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen.
Auch darüber hinaus ist der Gesetzgeber 2021 nicht untätig gewesen: Mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) haben Personenhandelsgesellschaften ab 2022 die Wahlmöglichkeit zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer. Neues gibt es des Weiteren zum Thema der beruflichen Mobilität – etwa zur ersten Tätigkeitsstätte. Doch auch Evergreen-Themen wie die steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers bzw. der Aufwendungen für das Homeoffice und von Dienstwagen, insbesondere während der Corona-Pandemie, dürfen in diesem Rundschreiben natürlich nicht fehlen.
Für Immobilienbesitzer ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei Grundstücksveräußerungen, und für risikofreudige Kapitalanleger sind Kryptowährungen eine interessante Investmentoption. Hier gibt es unter anderem Neues zur Versteuerung von Veräußerungsgewinnen aus diesen Wirtschaftsgütern.
Inhaltsverzeichnis der Mandanteninformation zum Jahresende 2021:
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Tipps und Hinweise für Unternehmer
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Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer
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Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Tipps und Hinweise für Haus- und Grundbesitzer
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Tipps und Hinweise für Kapitalanleger
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Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler
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Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.