Mehrwertsteuersenkung vom 01.07. bis 31.12.2020
Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 29.06.2020 der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im 2. Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt. Neben dem Familienbonus, der Entlastungen für Alleinerziehende und Hilfen für Unternehmen gehört auch die befristete Mehrwertsteuersenkung dazu.
Dabei gibt es einiges zu beachten. Und viele unserer Mandanten stellen sich Fragen wie: Welcher Steuersatz gilt wann? Wie ordnen Sie die Steuersätze zeitlich richtig zu? Welche Spezialfälle sind zu beachten? Oder: Muss die Steuersatzminderung an Kunden weitergegeben werden?
Wir haben für Sie Antworten in einem PDF zusammengefasst. Dieses können Sie hier herunterladen.
Hier die Checkliste als Auszug:
Checkliste zur Umsetzung der Steuersatzänderung:
- Legen Sie neue Steuerkennzeichen in den betrieblichen Systemen an (z.B. im Buchhaltungsprogramm, ERP-System, Warenwirtschaftssystem).
- Außerdem sind neue Bilanzkonten zur zutreffenden Abgrenzung von Umsatzsteuer/Vorsteuer anzulegen. Den bisherigen Steuerschlüssel für 19 % bzw. 7 % lediglich zu überschreiben, ist aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht empfehlenswert.
- Passen Sie die Einstellungen zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen an.
- Auch betriebliche Kassensysteme müssen Sie auf die neuen Steuersätze anpassen. Insbesondere Kassenbelege müssen die neuen Steuersätze abbilden können. Denken Sie zudem unbedingt an die Rückanpassung ab dem 01.01.2021! (Für Gastronomie zusätzlich zum 01.07.2021)
- Schulen Sie die mit Rechnungsfreigaben befassten Mitarbeiter.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerrechtliche Beratung. Wir empfehlen Ihnen ggfs. Rücksprache mit uns zu halten