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Grundsteuerreform 2022 – Alles Wichtige zu den Änderungen

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Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Vorschriften, nach denen die Grundsteuer aktuell erhoben wird gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetzt verstößt. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass mit den steuerlichen ungleichen Behandlungen von Grundvermögen und der über einen langen Zeitraum nicht durchgeführten Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen.

Daraufhin musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen auf Dauer verlässlich zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 vorgegeben. Mit der Grundsteuerreform werden somit zum 1. Januar 2022 für alle Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträge) für Zwecke der Grundsteuer ermittelt. Diese Messbeträge werden dann ab dem Jahr 2025 erstmalig für die Ermittlung der Grundsteuer berücksichtigt. Bis dahin behalten die bisherigen Einheitswerte bzw. Messbeträge, für die Erhebung der Grundsteuer, ihre Gültigkeit.

Welche Maßnahmen sind ab dem Jahr 2022 notwendig

Eigentümer-/innen müssen für jedes Grundstück eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben, unabhängig davon, ob sie ihr Grundstück selbst nutzen oder es vermieten. Die elektronische Abgabe ist für jedes Grundstück verpflichtend und kann ab dem 01.07.2022 erfolgen; Fristende ist der 31.10.2022. Für die Angaben sind die Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2022 maßgebend.

Welche Möglichkeiten haben Sie als unser Mandant?

  1. Die Erklärung kann selbst elektronisch an das Finanzamt über das Portal „Elster online“ übermittelt werden. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Finanzverwaltung, für die eine einmalige Registrierung nötig ist.
  2. Sie können uns, als Ihr steuerlicher Berater beauftragen, die notwendigen Erklärungen zu erstellen und Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierzu nutzen Sie einfach unser Erfassungsformular zur Grundsteuer unter https://jaegerundlubrich.de/grundsteuer/. Alle für die Erklärung benötigten Angaben werden dort in wenigen Schritten abgefragt. Alternativ können Sie uns auch PDF-Formulare ausfüllen und an uns übermitteln.
Erklärung zur Grundsteuer abgeben

Nach dem uns alle Unterlagen eingereicht worden sind, werden wir diese Daten in einem separaten Programm erfassen und Ihnen danach eine entsprechende Auswertung zukommen lassen, in der der neue Grundsteuermessbetrag und die voraussichtliche Grundsteuer vorläufig berechnet wird.

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Aktuelle Manandeninfos

Neues aus der Kanzlei

  • Notwendig Kassenmeldung – Schritt für Schritt zur Meldepflicht ab 1.7.2025 10. März 2025
  • Mandanteninformation zum Jahresende 2024 10. Dezember 2024
  • Änderungen zur E-Rechnung ab 1. Januar 2025: Alles, was Sie wissen müssen 26. Juli 2024
  • Mandanteninformation zum Jahresende 2023 13. Dezember 2023
  • Die neuen Regeln der Steuer für PV-Anlagen im privaten Haushalt: was ändert sich? 26. Januar 2023
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Die Kanzlei JL&P® Steuerberater besteht bereits seit 1974. Rund 20 engagierte und erfahrene Mitarbeiter setzen sich täglich ein, um die Finanzen Ihres Unternehmens in Richtung Erfolg zu führen.

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