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Mandanteninformation zum Jahresende 2021

News, Steuer Tipps

Es dürfte für Sie keine große Überraschung sein, dass die steuerlichen Themen zum Jahresende 2021 auch noch ein umfangreiches Paket an Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beinhalten. Viele der bereits bekannten steuerlichen Regelungen und Fördermaßnahmen wurden nochmals verlängert und sollen spätestens zum 31.12.2022 enden.
In diesem Kontext sind unter anderem die nochmalige Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 sowie verschiedene Möglichkeiten zur Sonderabschreibung zu nennen. Auch im Bereich des Kurzarbeitergeldes (Kug) stehen Verlängerungen an. Hier sollten Sie stets alle relevanten Unterlagen (Arbeitszeitaufzeichnungen usw.) zu Dokumentationszwecken vorhalten, denn es sind standardmäßig Prüfungen seitens der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen.

Auch darüber hinaus ist der Gesetzgeber 2021 nicht un­tä­tig gewesen: Mit dem Kör­per­schaft­steu­er­mo­der­ni­sie­rungsgesetz (KöMoG) haben Per­so­nen­han­dels­gesell­schaften ab 2022 die Wahl­mög­lich­keit zur Be­steu­e­rung als Kapitalgesellschaft mit Kör­per­schaft­steuer. Neu­es gibt es des Wei­te­ren zum Thema der be­ruf­li­chen Mobilität – etwa zur ers­ten Tä­tig­keits­stätte. Doch auch Evergreen-Themen wie die steu­er­liche Be­hand­lung des häuslichen Ar­beits­zimmers bzw. der Auf­wen­dun­gen für das Home­office und von Dienst­wagen, ins­be­son­de­re wäh­rend der Co­ro­na-Pan­­demie, dür­fen in diesem Rund­schrei­ben natürlich nicht fehlen.

Für Immobilienbesitzer ergeben sich interessante Ge­stal­tungsmöglichkeiten bei Grund­stücks­ver­äu­ße­run­gen, und für ri­si­ko­freudige Kapitalanleger sind Krypto­wäh­run­gen eine in­teressante Investmentoption. Hier gibt es unter anderem Neues zur Versteuerung von Ver­äu­ße­rungs­ge­win­nen aus diesen Wirt­schafts­gütern.

Inhaltsverzeichnis der Mandanteninformation zum Jahresende 2021:

    1. Tipps und Hinweise für Unternehmer
    2. Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer
    3. Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    4. Tipps und Hinweise für Haus- und Grundbesitzer
    5. Tipps und Hinweise für Kapitalanleger
    6. Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler

Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.

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